47 Tage
Mehr Zeit hat keine deutsche Großstadt mehr. Am 30. Juni 2026, 23:59 Uhr, läuft die Frist aus dem Wärmeplanungsgesetz ab. 84 Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen bis dahin geliefert haben. Sechs sind fertig. Vier liegen knapp. Drei kleinere Vorreiter haben das Tempo gemacht. Eine, Frankfurt, kommt erst Ende Mai mit der ersten öffentlichen Informationsveranstaltung — und die Initiativen vor Ort fragen, ob das wirklich Zufall ist.
Der Stichtag ist nicht symbolisch. Er ist die juristische Klammer, die drei bisher getrennte Regelwerke zu einer einzigen Heizungs-Entscheidung zusammenzieht. Sobald der Wärmeplan beschlossen ist, greift in dieser Stadt automatisch die 65-Prozent-Regel des GEG — für jede neue Heizung, in jedem neuen Gebäude.[³] Eine zusätzliche Gebietsausweisung nach § 26 WPG kann diese Wirkung sogar auf bestehende Heizungen vorziehen, einen Monat nach Bekanntmachung.[⁴] Und im Hintergrund läuft der nationale Brennstoffemissionshandel weiter, mit einem Preispfad, den die Bundesregierung 2024 festgeschrieben hat: 2026 zwischen 55 und 65 Euro je Tonne, danach Festpreise von 68 und 70, ab 2028 marktbasiert im EU-ETS 2.[⁵]
Drei Wirkungen, ein Datum. Wer in einer der 84 Städte heute eine Heizungsentscheidung trifft, trifft sie zum ersten Mal unter dieser kombinierten Logik. Dieser Beitrag ist die Bestandsaufnahme dazu — sechs Wochen vor Schluss, mit Daten, Paragraphen und drei Vorreiter-Cases, die zeigen, wie das Instrument aussieht, wenn es ernst gemeint ist.
Was im Wärmeplan technisch und juristisch wirklich steht
Ein kommunaler Wärmeplan ist kein Stadtentwicklungsplan und keine Vorbehaltssatzung. Er ist nach § 13 WPG eine vierteilige Fachplanung, die in einer Karte mündet.[⁶]
Bestandsanalyse (§ 14 WPG). Pro Baublock werden der aktuelle Wärmebedarf, die heute überwiegend genutzten Heizungssysteme, die Anschlussquoten an Wärme- und Gasnetze sowie die Treibhausgas-Bilanz der Wärmeversorgung erhoben. Datenquellen sind Schornsteinfeger-Daten, Netzbetreiber, Verbrauchsabrechnungen, Schornsteinkataster, ALKIS und Gebäudetypologie.
Potenzialanalyse (§ 15 WPG). Erfasst werden Geothermie (oberflächennah und tief), Solarthermie, Flusswärme, Seewasser, Abwärme aus Industrie, Müllverbrennung und Rechenzentren, sowie Biomasse-Restpotenziale. Die Methodik folgt der „Kommunalrichtlinie Wärmeplanung" der Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW), die in mehreren Bundesländern als faktischer Standard übernommen wurde.[⁷]
Zielszenario (§ 16 WPG). Aufgesetzt auf einer Klimaneutralitäts-Achse bis spätestens 2045 (Bundesziel) oder früher (Stadtziel — Mannheim, München, Hannover und Stuttgart wollen 2035 oder 2040). Das Zielszenario benennt für jedes Teilgebiet die voraussichtliche Versorgungsart in fünf, zehn und mehr als zwanzig Jahren.
Umsetzungsstrategie (§ 17 WPG). Konkrete Maßnahmen in den nächsten fünf Jahren mit benannten Verantwortlichen, Zeitachse und Finanzierungslogik. Hier entstehen die echten Investitionsentscheidungen — etwa Hannovers 1,5-Milliarden-Euro-Programm für enercity oder Stuttgarts 38 neue Nahwärmenetze bis 2031.
Das Kartenergebnis ist eine Vier-Felder-Logik. Jeder Baublock landet in genau einer der folgenden Kategorien:
Wichtige Klarstellung gleich vorweg: Die Karten-Einteilung allein begründet keine konkrete Pflicht für ein Einzelgebäude. Sie ist ein Steuerungs- und Informations-Instrument. Eine echte Bindung für den Bestand entsteht erst über § 26 WPG, wenn die Gemeinde nach formellem Beschluss ein bestimmtes Gebiet ausweist.[⁴]
Die § 26-WPG-Mechanik — wann die Karte zur Pflicht wird
Die meisten Wärmepläne weisen Gebiete bis Mitte 2026 nicht aus, sondern dokumentieren sie nur als „geplant". Das ist juristisch ein erheblicher Unterschied.
Stufe 1 — Plan-Beschluss. Mit dem formellen Beschluss durch Stadtrat oder Senat tritt der Plan in Kraft. Die 65-Prozent-Regel nach § 71 GEG greift dann automatisch in der gesamten Gemeinde — aber zunächst nur für neu eingebaute Heizungen.
Stufe 2 — Gebietsausweisung nach § 26 WPG. Die Gemeinde fasst einen zusätzlichen Beschluss zu einem konkreten Wärme- oder Wasserstoff-Netzgebiet. Sie macht öffentlich bekannt, dass dieses Gebiet ausgewiesen ist.
Stufe 3 — Wirkung im Bestand. Genau einen Monat nach Bekanntmachung greift die 65-Prozent-Regel auch für ältere Bestandsheizungen, wenn diese ausgetauscht werden müssen oder freiwillig getauscht werden.[⁴]
Diese Mechanik macht klar: Der reine Plan-Beschluss am 30. Juni 2026 ist noch nicht das Aus für die alte Gasheizung im Bestand. Erst die Kombination aus Plan-Beschluss plus Gebietsausweisung plus Bekanntmachung erzeugt diese Wirkung. In den Wärmeplänen mehrerer Top-10-Städte — etwa Hamburg und Berlin — wird die Gebietsausweisung explizit erst nachgelagert geprüft. In den Vorreiterstädten wie Mannheim ist sie Teil der bereits beschlossenen Umsetzungsstrategie.
Stand der Top 10 — wer wo steht, mit Daten
Die folgende Übersicht ist nicht aus Sekundärquellen synthetisiert. Sie ist aus den offiziellen Stadtportalen, Drucksachen und Ratsbeschlüssen jeder einzelnen Stadt rekonstruiert. Sortierung: zuerst beschlossen, dann in finaler Offenlage, dann im Endspurt.
Drei Befunde aus dieser Übersicht. Erstens: Sechs der zehn größten Städte haben es geschafft oder werden es vor der Frist schaffen — München mit der ersten beschlossenen Wärmesatzung Bayerns, Stuttgart als Vorreiter aus 2023, Essen mit Ratsbeschluss am 25. März 2026. Zweitens: Die drei selbstgesetzten 2035-Klimaneutralitäts-Ziele in München, Stuttgart und Düsseldorf sind zehn Jahre ambitionierter als das Bundesziel — und sie definieren die Steilheit, mit der Fernwärmenetze auf 100 Prozent erneuerbare Erzeugung umgestellt werden müssen. Drittens: Frankfurts Verzögerung ist nicht administrativ harmlos. Das „Bündnis Wärmewende Frankfurt", ein Zusammenschluss von 14 zivilgesellschaftlichen Initiativen, hat der Stadt mit einem offenen Brief vorgeworfen, abgeschlossene Zwischenergebnisse der Potenzialanalyse über Monate zurückgehalten zu haben.[²⁰] Die erste öffentliche Informationsveranstaltung wurde für Ende Mai 2026 angekündigt — vier Wochen vor Fristablauf.
Drei Befunde fallen aus dieser Übersicht heraus.
Erstens ist das Tempo unter den westdeutschen Süd-Großstädten am höchsten. Stuttgart, München und die nicht zu den Top 10 zählenden Vorreiter Mannheim und Heidelberg haben die Frist deutlich unterboten.
Zweitens sind die selbstgesetzten Klimaneutralitäts-Ziele in München, Stuttgart, Hannover und Düsseldorf um zehn Jahre ambitionierter als das Bundesziel. Das ist nicht nur Symbolik — es definiert die Steilheit, mit der Fernwärmenetze auf 100 Prozent erneuerbare Erzeugung umgestellt werden müssen.
Drittens ist die Verzögerung in Frankfurt nicht administrativ harmlos. Das „Bündnis Wärmewende Frankfurt", ein Zusammenschluss von 14 zivilgesellschaftlichen Initiativen, hat der Stadt mit einem offenen Brief vorgeworfen, abgeschlossene Zwischenergebnisse der Potenzialanalyse über Monate zurückgehalten zu haben.[²⁰] Die erste öffentliche Informationsveranstaltung wurde für Ende Mai 2026 angekündigt — vier Wochen vor Fristablauf.
Drei Städte, die es ernst gemeint haben
Diese drei Städte zählen einwohnermäßig nicht zu den Top 10 — sie sind aber bei der Wärmeplanung Maßstab. Ihre beschlossenen Pläne sind keine Absichtserklärungen, sondern unterlegen die Karte mit Investitionsentscheidungen, Klimaneutralitäts-Pfaden und konkreten Maßnahmen-Programmen.
Heidelberg — Beschluss 15. November 2023, FW klimaneutral schon 2035
Heidelberg hat als erste deutsche Universitätsstadt einen vollständigen Wärmeplan vorgelegt. Heute liegt der Fernwärme-Anteil bei rund 50 Prozent der Haushalte — bundesweiter Spitzenwert. Ziel: 70 Prozent. Die Fernwärme selbst soll bereits 2035 vollständig klimaneutral sein, die Stadt insgesamt 2040.[²¹]
Der städtische Energieversorger pflegt eine straßenscharfe Ausbaukarte. Jeder Eigentümer kann seine Adresse eingeben und sieht, ob seine Straße schon angeschlossen ist, in den nächsten Bauabschnitt fällt oder in der dezentralen Versorgung verbleibt. Im Dezember 2025 wurden für die Heidelberger Wärmewende zusätzlich 86 Millionen Euro Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Bundesförderung effiziente Wärmenetze" (BEW) bewilligt.[²²]
Mannheim — Beschluss 12. März 2024, MVV-Modell mit Flusswärmepumpe
Mannheim ist gemeinsam mit Heidelberg von der baden-württembergischen Landesregierung als Vorreiter ausgezeichnet worden.[²³] Der Fernwärme-Anteil am Wärmebedarf liegt heute bei rund 60 Prozent — Ziel 75 Prozent. Der städtische Energiekonzern MVV hat das Mannheimer Modell ausgegeben: 100 Prozent grüne Fernwärme bis 2030, klimaneutral bis 2040, ab 2040 klimapositiv.[²⁴]
Die infrastrukturelle Antwort ist eine der größten Flusswärmepumpen Europas. Seit Oktober 2023 in Betrieb am Rhein, 20 Megawatt thermische Leistung, versorgt rund 3.500 Haushalte und vermeidet etwa 10.000 Tonnen CO₂ pro Jahr. Eine zweite, deutlich größere Flusswärmepumpe ist für 2028 vorgesehen — sie soll rund 40.000 weitere Haushalte versorgen.[²⁵] Parallel hat MVV im Frühjahr 2025 angekündigt, das Mannheimer Gasnetz schrittweise zurückzubauen.[²⁶]
Hannover — Ratsbeschluss 27. März 2025, 1,5 Mrd. € Investitionsvolumen
Hannover hat seinen Wärmeplan über den städtischen Versorger enercity bereits Ende 2023 vorbereitet — zwei Jahre vor der gesetzlichen Frist. Der Stadtrat hat am 27. März 2025 nicht nur den Plan, sondern auch eine konkrete Umsetzungsmaßnahmen-Liste beschlossen.[²⁷]
Konkret laufen aktuell zwei Biomethan-Blockheizkraftwerke, ein Altholz-Heizkraftwerk, mehrere Großwärmepumpen und eine Tiefengeothermie-Anlage. Das Heizkraftwerk Hannover-Linden soll in den 2030er Jahren auf Wasserstoff umgestellt werden. Aktuelle Trassenausbauten betreffen unter anderem die Oststadt (seit Juli 2024) und die Südstadt (Bauabschnitte 3 und 4 seit März 2025).[²⁸]
Die GEG-Mechanik — was ab 1. Juli wirklich gilt
Bis hier ging es um Pläne. Jetzt geht es um Heizungen. Sobald in einer Großstadt der Wärmeplan beschlossen ist — spätestens aber zum 30. Juni 2026 — greift die 65-Prozent-Regel des § 71 GEG für Neueinbauten. Erlaubt sind sechs konkrete Erfüllungsoptionen.[³]
Für bestehende Heizungen ändert sich am 1. Juli nichts. Eine funktionierende Gasheizung darf weiterbetrieben, repariert und im Defektfall ersetzt werden — letzteres allerdings nur bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres der Anlage (§ 72 GEG-Austauschpflicht). Erst wenn die Stadt zusätzlich eine Gebietsausweisung nach § 26 WPG beschließt, greift die 65-Prozent-Regel auch für Bestandstausch — einen Monat nach öffentlicher Bekanntmachung.[⁴]
Eine wichtige juristische Feinheit: Der Anschluss- und Benutzungszwang an ein Wärmenetz kann von der Gemeinde nach kommunalem Satzungsrecht festgelegt werden (in Baden-Württemberg, NRW und mehreren anderen Ländern via Gemeindeordnung). Heidelberg, Mannheim und mehrere bayerische Großstädte machen davon Gebrauch.[²⁹] Wo ein Anschlusszwang gilt, ist die Wärmepumpen-Option im Bestand praktisch entwertet — Eigentümer müssen anschließen.
Der ökonomische Hintergrund — BEHG, BEG, § 559e BGB
Drei Preisbewegungen verändern parallel zur Wärmeplanung die Investitionslogik. Wer 2026 eine Heizung entscheidet, kalkuliert nicht nur mit dem heutigen CAPEX, sondern mit drei Kostenpfaden.
1. Der CO₂-Preis im BEHG. Der nationale Brennstoffemissionshandel hat 2026 erstmals eine Auktionsphase im Korridor 55–65 € pro Tonne CO₂. Anschließend folgen Festpreisphasen zu 68 € (zweite Jahreshälfte 2026) und 70 € (Nachkauf in 2027). Ab 2028 wird der nationale Emissionshandel in das EU-ETS 2 überführt — dann gilt der marktbasierte Preis des EU-ETS 2.[⁵] Analysten der Deutschen Energie-Agentur und der Agora Energiewende rechnen mit 80–120 €/t im EU-ETS 2 bis 2030.
Konkret: Für ein Mehrfamilienhaus mit 12.000 Kubikmetern Erdgasverbrauch pro Jahr (ca. 24 t CO₂) bedeutet das 2026 etwa 1.440 € BEHG-Kosten — bei 110 €/t Schätzwert für 2030 wären es bereits 2.640 €. Diese Kosten werden über § 5 CO2KostAufG nach Stufenmodell zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt.[³⁰] Für vermietete Mehrfamilienhäuser mit fossilem Heizsystem ist das real und planbar.
2. Die BEG-Förderung. Im Bundesprogramm „Bundesförderung für effiziente Gebäude — Wohngebäude Einzelmaßnahmen" (BEG WG-EM) ist die Wärmepumpe der mit Abstand am stärksten geförderte Heizungstyp.[³¹] Selbstnutzer können bis zu 70 Prozent der Investitionskosten als Zuschuss erhalten.
3. Die Mieterhöhungs-Mathematik nach § 559e BGB. Mit Einbau einer neuen Heizungsanlage darf die Jahresmiete nach Modernisierung nach § 559e Abs. 1 BGB um bis zu 10 Prozent der auf die Wohnung entfallenden Kosten erhöht werden — gedeckelt aber auf 0,50 € pro Quadratmeter Wohnfläche binnen sechs Jahren.[³²] Dieser Deckel ist materiell deutlich strenger als der allgemeine Modernisierungsumlage-Deckel nach § 559 Abs. 3a BGB (dort 3 € je m² in 6 Jahren bei Bestandsmieten unter 7 €). Zusätzlich reduziert § 71o GEG die ansetzbaren Modernisierungskosten auf 50 Prozent, wenn die nach § 71m GEG vorgeschriebene Beratung nicht erbracht wurde.[³³]
In der Praxis bedeutet das für ein 80-m²-Wohnung-Beispiel: Selbst bei 20.000 € anteiligen Heizungskosten wäre die Mieterhöhung ohne § 559e bei 167 €/Monat. Mit § 559e ist sie auf 40 €/Monat (80 m² × 0,50 €) gedeckelt — und ohne Beratungs-Nachweis nochmals auf 20 €/Monat halbiert. Das ist nicht trivial. Es verschiebt einen großen Teil der Investitionskosten zurück auf den Eigentümer — und macht die BEG-Förderhöhe für viele Vermieter zur entscheidenden Wirtschaftlichkeits-Variable.
Die Stichtag-Mechanik in zwölf Wochen
Was Verwalter, Eigentümer und WEG-Beiräte jetzt konkret tun sollten
Die kommenden sechs Wochen sind kein Anlass zur Panik, aber sie sind ein Anlass für eine geordnete Standort- und Datenbestimmung. Aus den geltenden Regeln und den absehbaren Reformen folgen sieben praktische Schritte.
1. Adresse in der Karte der eigenen Stadt eintragen. Die Karten von Berlin (berlin.de/waermeplan), Hamburg (Wärmeportal BUKEA), München (Wärmewende-Portal), Stuttgart, Mannheim, Heidelberg, Hannover, Dortmund und Essen sind bereits öffentlich. Köln, Düsseldorf, Leipzig und Frankfurt folgen mit dem jeweiligen Beschluss. Das Ergebnis ist eine klare Einordnung in eine der vier Gebiets-Kategorien.
2. Bei Wärmenetz-Eignungs- oder Bestandsgebiet: Anschlussanfrage stellen. Der Anschluss steht in der Regel nicht automatisch zur Verfügung — er muss beantragt werden. Versorger arbeiten in den Eignungsgebieten oft mit „Erstinteressentenlisten", die die Reihenfolge des Ausbaus mitsteuern. Ein früh gestellter Antrag erhöht die Wahrscheinlichkeit eines zeitnahen Anschlusses.
3. Bei dezentraler Versorgung: Wärmepumpen-Vorplanung anstoßen. Technische Ist-Aufnahme nach DIN EN 12831-1 (Heizlastberechnung), hydraulischer Abgleich, Vorlauftemperatur-Sensitivität. Erst diese Daten erlauben einen ehrlichen Wirtschaftlichkeitsvergleich von Wärmepumpe gegen Hybrid gegen Biomasse.
4. Bei H₂-Aussicht: rechtliche und technische Tiefenprüfung. § 71k GEG-Konformität setzt eine ausgewiesene H₂-Netzgebietszulassung voraus — nicht eine Eignung im Wärmeplan. In der Praxis ist das in 2026 fast ausschließlich Industriestandort.
5. CO₂-Bilanz und BEHG-Folgekosten 2027–2030 rechnen. Für Gas- oder Öl-Bestände lohnt eine Szenario-Rechnung über fünf Jahre mit 60 €/t (2026) → 70 €/t (2027) → 95 €/t (2028) → 110 €/t (2030) und Abbildung über § 5 CO2KostAufG-Stufenmodell.
6. BEG-Förderfähigkeit prüfen, bevor der Beratungstermin läuft. Energieberater nach DENA-Liste, Klima-Geschwindigkeitsbonus, Einkommensbonus und Effizienzbonus stapeln sich nicht automatisch — manche Boni sind nur mit konkretem Brennstoff- oder Altanlagen-Nachweis zugänglich.
7. WEG-Beschlussketten dokumentieren. Eine spätere Mieterhöhung nach § 559e BGB hängt an einer prüffähigen Beschluss-, Beratungs- und Nachweis-Kette. Wer hier sauber dokumentiert, sichert sowohl die § 71m-Beratungspflicht (und damit die volle Modernisierungsumlage statt der § 71o-Halbierung) als auch die spätere Verwaltbarkeit gegenüber Mietern.
Was am 1. Juli noch offen ist
Drei Unsicherheiten bleiben trotz aller Klarheit am Stichtag.
Erstens ist das angekündigte Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) noch nicht beschlossen. Die Koalitionsfraktionen haben sich am 24. Februar 2026 auf Eckpunkte geeinigt, nach denen unter neuen Bedingungen wieder „moderne" Gas- und Ölheizungen zulässig sein sollen — mit einer Bio-Anteilspflicht ab 2029.[³⁴] Wer 2026 entscheidet, muss also mit dem geltenden GEG und mit angekündigten Reformen umgehen.
Zweitens sind Wärmepläne nach § 25 WPG alle fünf Jahre fortzuschreiben. Eine heute als „dezentral" eingestufte Adresse kann 2031 zum Wärmenetz-Eignungsgebiet werden — und umgekehrt. Die Karte vom Juni 2026 ist eine Momentaufnahme, kein Endzustand.
Drittens ist die Umsetzungsgeschwindigkeit in vielen Städten der eigentliche Engpass. Hannovers 1,5-Mrd.-Euro-Programm läuft bis 2040; Stuttgarts 38 Nahwärmenetze brauchen bis 2031; Geothermie-Bohrungen in München haben pro Anlage zwei bis drei Jahre Vorlauf. In ausgewiesenen Eignungsgebieten ist die Wartezeit auf den tatsächlichen Anschluss oft länger als die Restlaufzeit einer 25-jährigen Gasheizung.
Was am Stichtag bleibt
Sechs Wochen vor dem 30. Juni 2026 ist die deutsche Wärmewende präziser, ungleicher und ehrlicher als die öffentliche Debatte vermuten lässt. Sechs der zehn größten Städte sind beschlossen oder werden es nachweislich vor der Frist. Vier müssen knapp werden. Drei kleinere Vorreiter — Heidelberg, Mannheim, Hannover — zeigen, wie das Instrument aussieht, wenn es ernst gemeint ist: mit straßenscharfen Karten, Klimaneutralitäts-Pfaden vor 2040, Investitionsvolumen in Milliardenhöhe und konkreten technischen Antworten von Flusswärmepumpen bis Tiefengeothermie.
Wer als Verwalter, Eigentümer oder WEG-Beirat in einer der 84 Großstädte verantwortet, hat zwei Wege. Den taktischen — abwarten, gegebenenfalls noch eine fossile Lösung vor dem 30. Juni einbauen und mit den Folgekosten leben. Und den strategischen — die Karte der eigenen Stadt lesen, die Daten des eigenen Gebäudes auf den Tisch legen, den Brennstoff- oder Netzpfad mit den realen Kosten unterlegen und die Investitionsentscheidung nicht nach CAPEX, sondern nach Gesamtkostenpfad über zwanzig Jahre treffen. Die Bio-Treppe macht den ersten Weg attraktiv, weil er kurz wirkt. Die § 26 WPG-Mechanik, der BEHG-Preispfad und § 559e BGB machen den zweiten Weg notwendig, weil er die einzige Möglichkeit ist, Risiken zu benennen statt sie zu verschieben.
Eine Heizungsentscheidung 2026 ist deshalb nicht primär eine Heizungsentscheidung. Sie ist ein Stresstest darauf, ob eine Verwaltung, ein Eigentümer oder eine WEG ihr Gebäude als Datengrundlage versteht — oder als Hoffnung.
Quellen
[1] Wärmeplanungsgesetz (WPG) — Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze, in Kraft seit 1. Januar 2024. Volltext: https://www.gesetze-im-internet.de/wpg/
[2] Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VdiV): Heizungsgesetz 2026 — in über 80 Städten endet der Neueinbau reiner Gasheizungen. https://vdiv.de/news-details/heizungsgesetz-2026-in-ueber-80-staedten-endet-der-neueinbau-reiner-gasheizungen
[3] Gebäudeenergiegesetz (GEG), § 71 — 65-Prozent-Anforderung an Heizungen. https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__71.html
[4] Wärmeplanungsgesetz (WPG), § 26 — Gebietsausweisung und vorgezogene Wirkung im GEG. https://www.gesetze-im-internet.de/wpg/__26.html
[5] Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt): nEHS — Verkauf und Versteigerung 2026/2027. https://www.dehst.de/DE/Themen/nEHS/Verkauf-Versteigerung/verkauf-versteigerung_node.html sowie Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), § 10 — Veräußerung von Emissionszertifikaten. https://www.gesetze-im-internet.de/behg/__10.html
[6] WPG §§ 13–17 — Inhalte des Wärmeplans (Bestandsanalyse, Potenzialanalyse, Zielszenario, Umsetzungsstrategie). https://www.gesetze-im-internet.de/wpg/__13.html
[7] Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW): Leitfaden Kommunale Wärmeplanung. https://www.kea-bw.de/waermewende/wissensportal/leitfaden-kommunale-waermeplanung
[8] AGFW Der Energieeffizienzverband: Hauptbericht Fernwärme — Anschlussgrad, klimaneutrale Erzeugung, Netzlänge. https://www.agfw.de/zahlen-und-statistiken/agfw-hauptbericht/
[9] Bundesnetzagentur: Wasserstoff-Kernnetz — Antrag und Genehmigung (Oktober 2024). https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/H2-Kernnetz/start.html
[10] Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Berlin: Erste Ergebnisse der Wärmeplanung 2024 (verkürzte Wärmeplanung). https://www.berlin.de/sen/uvk/klimaschutz/waermewende/waermeplan/ sowie Pressemitteilung Beteiligungsphase 2025: https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2025/pressemitteilung.1609651.php
[11] Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) Hamburg: Kommunale Wärmeplanung — Stand und Wärmeportal. https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bukea/themen/energie/kommunale-waermeplanung/stand-der-hamburger-waermeplanung-881776
[12] Landeshauptstadt München, Rathaus-Umschau: Wärmesatzung — 90 Maßnahmen für ein klimaneutrales München vom 26. November 2025. https://ru.muenchen.de/2025/227/Waermesatzung-90-Massnahmen-fuer-ein-klimaneutrales-Muenchen-121617 sowie https://stadt.muenchen.de/infos/waermewende-muenchen.html
[13] Stadt Köln: Kommunale Wärmeplanung ist fertiggestellt, Pressemitteilung November 2025. https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/mitteilungen/28239/index.html sowie Abschlussbericht (PDF) 6.11.2025: https://beteiligung.nrw.de/portal/download/resources/beteiligung/1018832/information/1057507/datei/1842505_1/20251106_KWP_Bericht_K%C3%B6ln_Entwurf+Offenlage_final+(002).pdf
[14] Stadt Frankfurt am Main: Kommunale Wärmeplanung — offizielles Stadtportal. https://frankfurt.de/themen/klima-und-energie/energie/energieversorgung/kommunale-waermeplanung
[15] Landeshauptstadt Stuttgart: Kommunaler Wärmeplan, Beschluss Dezember 2023. https://www.stuttgart.de/leben/umwelt/energie/energieleitplanung/kommunaler-waermeplan/
[16] Landeshauptstadt Düsseldorf: Kommunale Wärmeplanung. https://www.duesseldorf.de/umweltamt/umwelt-und-verbraucherthemen-von-a-z/klimaschutz/kommunale-waermeplanung
[17] Stadt Leipzig: Kommunaler Wärmeplan. https://www.leipzig.de/umwelt-und-verkehr/energie-und-klima/kommunaler-waermeplan
[18] Stadt Dortmund: Wärmewende für Dortmund — Energienutzungsplan, interaktive Karte mit 32 Prüfgebieten. https://www.dortmund.de/themen/umwelt-nachhaltigkeit-und-klimaschutz/klimaschutz-und-erneuerbare-energien/energienutzungsplan/
[19] Stadt Essen: Kommunale Wärmeplanung — Essen stellt Wärmeversorgung neu auf, Pressemeldung zum Ratsbeschluss vom 25. März 2026. https://www.essen.de/meldungen/pressemeldung_1589965.de.html
[20] Bündnis Wärmewende Frankfurt: Stadt Frankfurt verzögert die Veröffentlichung von Ergebnissen der kommunalen Wärmeplanung. https://frankfurter-info.org/news/stadt-frankfurt-verzoegert-die-veroeffentlichung-von-ergebnissen-der-kommunalen-waermeplanung
[21] Stadt Heidelberg: Gemeinderat verabschiedet Fahrplan für die Wärmewende in Heidelberg bis 2040 vom 16. November 2023. https://www.heidelberg.de/HD/Presse/16_11_2023+gemeinderat+verabschiedet+fahrplan+fuer+die+waermewende+in+heidelberg+bis+2040.html sowie https://www.heidelberg.de/HD/Leben/klimaneutrale+waermeversorgung.html
[22] Stadt Heidelberg: Fördermittel in Höhe von 86 Millionen Euro für die Wärmewende in Heidelberg (Bundesförderung effiziente Wärmenetze — BEW). Pressemitteilung 2. Dezember 2025. https://www.heidelberg.de/HD/Presse/02_12_2025+foerdermittel+in+hoehe+von+86+millionen+euro+fuer+die+waermewende+in+heidelberg.html
[23] Staatsanzeiger Baden-Württemberg: Wärmeplanung — Ampel-Kompromiss macht Südwesten zum Vorreiter. https://www.staatsanzeiger.de/nachrichten/kreis-und-kommune/waermeplanung-ampel-kompromiss-macht-suedwesten-zum-vorreiter/
[24] MVV Energie AG: Wärmewende — Das Mannheimer Modell. https://www.mvv.de/ueber-uns/strategie/mannheimer-modell/waermewende
[25] Stadt Mannheim: Grüne Wärme aus dem Rhein — die Mannheimer Flusswärmepumpe. https://www.mannheim.de/de/nachrichten/gruene-waerme-aus-dem-rhein sowie https://www.mvv.de/ueber-uns/unternehmensgruppe/mvv-umwelt/aktuelle-projekte/flusswaermepumpen
[26] Fachartikel TGA-Praxis (Mai 2025): Mannheim schaltet sein Gasnetz ab. https://www.tga-praxis.de/20250528
[27] Landeshauptstadt Hannover: Wärmeplanung Hannover — Übersicht der Umsetzungsmaßnahmen. https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Umwelt-Nachhaltigkeit/Klimaschutz-Energie/Klimaschutz-konkret/W%C3%A4rmewende-Hannover/W%C3%A4rmeplanung-Hannover
[28] enercity AG (Hannover): Wärmewende Hannover — 100 Prozent klimaneutrale Fernwärme bis 2035. https://www.enercity.de/waermewende sowie Drucksache Anlage 5 Dekarbonisierung der enercity-Fernwärme: https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebdd.nsf/8BBEB9031FD1B528C1258B350019A5F8/$FILE/1288-2024_Anlage5.pdf
[29] Bundesverband der Verbraucherzentralen / Energieverbraucher e. V.: Anschluss- und Benutzungszwang an Fernwärmenetze — Rechtsgrundlagen in den Gemeindeordnungen der Länder. Standardverweise: GemO BW § 11, GO NRW § 9, GO BY Art. 24. https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGO-24
[30] Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG): Aufteilung der CO₂-Kosten zwischen Vermieter und Mieter im Stufenmodell nach Gebäudeenergiebedarf. https://www.gesetze-im-internet.de/co2kostaufg/
[31] Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) / KfW: Bundesförderung für effiziente Gebäude — Wohngebäude Einzelmaßnahmen (BEG WG-EM) — Förderprogramm KfW 458 Heizungsförderung Privatpersonen Wohngebäude. https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Heizungsf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-Privatpersonen-(458)/
[32] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 559e — Mieterhöhung nach Einbau einer Heizungsanlage, gedeckelt auf 0,50 € je m² Wohnfläche innerhalb von sechs Jahren. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__559e.html
[33] GEG § 71m — Beratungspflicht vor Einbau einer mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betriebenen Heizung. https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__71m.html sowie § 71o — Reduzierung umlegbarer Modernisierungskosten auf 50 %. https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__71o.html
[34] Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB): Eckpunkte zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) vom 24. Februar 2026. https://www.bmwsb.bund.de/
Stand: 14. Mai 2026. Dieser Beitrag stellt keine Rechts- oder Investitionsberatung dar. Wärmepläne sind Karten mit Empfehlungen, keine verbindlichen Anordnungen für Einzelgebäude — verbindliche Pflichten entstehen aus den materiell-rechtlichen Vorgaben des GEG und ggf. aus Gebietsausweisungen nach § 26 WPG sowie aus dem kommunalen Satzungsrecht (Anschluss- und Benutzungszwang). Konkrete Heizungs-, Modernisierungs- und Förderentscheidungen sollten mit Energieberater, technischem Sachverständigen, Steuerberater und gegebenenfalls Anwalt geprüft werden. Externe Inhalte können sich verändern; die Verfügbarkeit der verlinkten Quellen wurde zum Veröffentlichungszeitpunkt geprüft.
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